Atemschutz
Bei vielen Brand- sowie Schadstoffeinsätzen kann die Umgebungsluft nicht mehr eingeatmet werden, da diese mit giftigen Gasen und Partikel belastet ist. Aus diesem Grund haben wir umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die es uns ermöglichen in diesen Gefahrenbereichen zu arbeiten.
Die Aufgabe des Atemschutzwartes ist es, nach der Benützung dafür zu sorgen, dass die Geräte und Masken wieder gereinigt, desinfiziert und für den nächsten Einsatz vorbereitet sind. Außerdem müssen die Geräte einmal pro Jahr getestet werden.
Weiteres ist der Atemschutzwart für die Ausbildung neuer Geräteträger verantwortlich. Jeder Geräteträger muss eine spezielle Ausbildung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark absolvieren, bevor er mit einem Atemschutzgerät in den Einsatz gehen darf. Einsätze, bei denen Atemschutzgeräte verwendet werden, sind meistens gefährlicher und anstrengender als andere Einsätze. Deshalb muss sich jeder Geräteträger in regelmäßigen Abständen ärztlich untersuchen lassen, um die Tauglichkeit für den Atemschutzeinsatz zu bestätigen.
Aufgaben:
- Überprüfung bzw. Wartung der Atemschutzgeräte und Masken
- Reinigung und Desinfektion der Masken nach jedem Gebrauch
- Protokollierung von Geräte- und Maskenprüfungen
- Aufzeichnung über alle Atemschutzgeräteträger (Übungen, Einsätze, Tauglichkeit)
- Veranlassung von Service- oder Reparaturarbeiten an den Geräten und Masken
- Füllen der Pressluftflaschen nach Einsätze oder Übungen
- Organisation der Tauglichkeitsuntersuchung (AKL-Test) der Atemschutzgeräteträger - die Untersuchung ist im 3-Jahresintervall (über 50 Jahre jedes Jahr) durchzuführen
Orts-Atemschutzwart: OBI Jürgen Kollmann